Erbrecht

Der Erbfall ist nicht selten die größte Gefahr für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten. Insbesondere bei der Auslegung von unklaren handschriftlichen und notariellen Testamenten ist langjährige Praxiserfahrung notwendig. Ich berate Sie bei der Nachlassplanung und vertrete Sie bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall und dem Erbrecht. Auch bei der sorgfältigen Abfassung einer letztwilligen Verfügung sowie bei der jeweiligen Anpassung bereits vorhandener Testamente oder Erbverträge an die jeweils aktuelle Rechtslage, unterstütze ich Sie. 

Auch bei lebzeitigen Schenkungen und deren Auswirkungen im Erbrecht sind viele Details zu beachten, so dass Beratung sinnvoll ist. 

Die Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gehört ebenso zu meinem Tätigkeitsfeld. 

Vertrauen Sie auf meine Spezialisierung im Erbrecht und meine Erfahrung aus hunderten vonErbfällen.